Zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten der Systeme im Rahmen des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Abs. 2 VerpackG (Stand: 6. Februar 2025)
Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) darf nach § 26 Abs. 1 S. 2 Nr. 28 VerpackG Prüfleitlinien entwickeln. Diese sind von den Prüfern und Sachverständigen zu beachten. Für diese Prüfleitlinien ist das Einvernehmen des Bundeskartellamtes erforderlich.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) sieht an verschiedenen Stellen Prüfungen beziehungsweise Bestätigungen durch Prüfer oder Sachverständige vor. Um für alle Prüfer- und Sachverständigengruppen einheitliche Durchführungen und Niveaus bei Prüfungen und Bestätigungen sicherzustellen, hat die ZSVR Prüfleitlinien entwickelt. Für diese liegt das Einvernehmen des Bundeskartellamtes vor.
Weiterentwicklung der Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme
Die Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme sind von den registrierten Prüfern der Abteilung 1 des Prüferregisters für die Prüfung zur Erfüllung der Nachweispflichten der Systeme zu beachten. Die Prüfung ist bis zum 1. Juni des auf das Bezugsjahr folgenden Kalenderjahres schriftlich bei der ZSVR vorzulegen.
Das Bundeskartellamt hat am 6. Februar 2025 sein Einvernehmen zu den weiterentwickelten Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme erteilt. Vorausgegangen sind zwei Konsultationsverfahren, welche im Oktober 2021 sowie im März 2023 stattgefunden haben. Die überarbeiteten Prüfleitlinien wurden am 11. Februar 2025 veröffentlicht und gelten ab dem Bezugsjahr 2025. Wesentliche Änderungen im Überblick:
Klarstellungen und Ergänzungen zum Prüfungsauftrag (A.4)
Überprüfung der Systembeteiligungsmenge durch MSN-Prüfer (B.7)
Klarstellung zur Gültigkeit von Anlagenzertifikaten (B.10.10)
Regelung zu Einschränkung oder Versagung der Bestätigung nach § 17 Absatz 2 (C.16.4)
Beauftragung eines weiteren Prüfers bei Anhaltspunkten für Unrichtigkeit/Unvollständigkeit (C.18.7)
Definition der hinreichenden Sicherheit (Anhang 1 Glossar)
Achtung:
Bis einschließlich des Bezugsjahres 2024 sind den Prüfungen die Prüfleitlinien (Stand 15. Dezember 2020) zugrunde zu legen.