Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist als Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet und seit dem 1. Januar 2019 für die hoheitlichen Aufgaben durch das Verpackungsgesetz beliehen, also insofern bundesweit als Behörde tätig. Sie unterliegt in diesem hoheitlichen Bereich der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes. Sie benötigt in mehreren Tätigkeitsbereichen ein Einvernehmen anderer Behörden, wie z.B. des Umweltbundesamtes oder des Bundeskartellamtes. Die Entscheidungen der ZSVR als Verwaltungsakt sind gerichtlich überprüfbar. Hinsichtlich der Haushalts- und Wirtschaftsführung unterliegt die ZSVR der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.
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