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Information & Orientierung

Erweiterte Produktverantwortung für Verpackungen und das Verpackungsgesetz

Verpackungen unterliegen in Europa der sogenannten erweiterten Produktverantwortung. Das heißt, dass diejenigen, die verpackte Waren in den Warenverkehr bringen, gleichzeitig die Verantwortung dafür übernehmen, dass diese Verpackungen die Umwelt möglichst wenig belasten.

Am wenigsten belastet eine Verpackung, die gar nicht erst entsteht. Somit steht die Vermeidung von Verpackungen an erster Stelle der Zielhierarchie. Die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre, wie z. B. der starke Anstieg von Online-Handel und Außer-Haus-Verzehr (Coffee-to-go), mehr Single-Haushalte, mehr berufstätige Eltern (mehr vorverarbeitete Lebensmittel), führen zu einer deutlichen Steigerung des Verpackungsverbrauchs. Der ökologische Rucksack einer verpackten Ware übersteigt in der Regel den der Verpackung um ein Vielfaches. Im Rahmen dessen sind auch die Anforderungen an Verpackungen gewachsen. Es entspricht dem Grundsatz der Vermeidung, dass die Ware durch eine entsprechend gestaltete Verpackung deutlich länger haltbar ist. Gerade diese Ausgestaltung führt aber aktuell teilweise dazu, dass Verpackungen verwendet werden, die nur eingeschränkt oder schlechter recycelbar sind, z. B. durch die Verwendung von Barriereschichten. Ein weiteres Beispiel: Eine kleine Verpackung mit „Single-Füllgröße“ vermeidet Food-Waste, erhöht aber den Verpackungsverbrauch und die Anzahl an Verpackungen steigt. Diese ökologischen Zielkonflikte verdeutlichen die Komplexität der Thematik.

Daher ist es umso wichtiger, dass die Verpackungen, die nicht vermieden werden, zumindest entweder erneut verwendet oder möglichst hochwertig recycelt werden. Eine Produktverantwortung muss umfassend gestaltet sein, die gesamte Wertschöpfungskette muss einbezogen und der Verbraucher besser informiert werden. Um das zu erreichen, ist es notwendig, hohe quantitative und qualitative Ziele zu setzen und zu erreichen. Das setzt das Verpackungsgesetz vom 12. Juli 2017 um.

 


 

Das Verpackungsgesetz aus Sicht der Zentralen Stelle Verpackungsregister:


 

Systembeteiligung

Der Hersteller muss für die Verwertung seiner systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sorgen, in dem er einen Vertrag mit einem System schließt. Das ist nicht neu. Durch seine Zahlungsverpflichtung bekommt der Hersteller einen ersten Anreiz, Verpackungen zu vermeiden. Wer weniger Verpackungen in Verkehr bringt, muss weniger finanzielle Mittel aufbringen, um die erweiterte Produktverantwortung für seine Produkte zu übernehmen. Das hat in der Vergangenheit zumindest bei denjenigen gut funktioniert, die diese Verpflichtung umgesetzt haben, doch es gab einen hohen Anteil an Trittbrettfahrern – gerade in den Bereichen, in denen hohe Zuwächse im Verpackungsverbrauch zu verzeichnen waren.

Eine Übersicht der Systeme finden Sie hier.

 

Registrierung, Datenmeldung und Standards über die Zentrale Stelle Verpackungsregister

Um das Trittbrettfahren zu beenden, hat das Verpackungsgesetz eine Vielzahl von Definitionen und Regeln klarer gestaltet und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geschaffen:

  • Die Produktverantwortlichen werden durch die Registrierung im Verpackungsregister LUCID für jeden sichtbar.
  • Über die Verwaltungsvorschriften der ZSVR werden die Pflichten rechtssicher für alle gleich definiert.
  • Über die zentralisierte Datenbank kann die Zentrale Stelle Verpackungsregister transparent abgleichen, ob alle Beteiligten ihre Mengen rechtskonform melden.

Damit profitieren hoffentlich bald alle Hersteller/Vertreiber von der ökologischen Lenkungswirkung der Systembeteiligung.

Das Verpackungsregister LUCID finden Sie hier.

 

Marktanteilsberechnung durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister

Die Systeme melden ihre Mengen ebenfalls bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, damit ihre Kosten genau analog zu ihren Beteiligungsmengen sind. Das schafft einen fairen Wettbewerb unter den Systemen, die Regeln stellt die Zentrale Stelle Verpackungsregister im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt auf.

Weitere Informationen zu den Marktanteilen finden Sie hier.

 

Recyclingquoten

Die Verwertungsquoten werden so weit erhöht, dass ihre Erreichung nur mit einem Kraftakt aller Beteiligten zu schaffen sind. Das erfordert Maßnahmen auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht die Recyclingquoten, so dass auch hier Transparenz geschaffen wird. Für die Umweltwirtschaft in Deutschland ist das ein großer Schub, da hier in großem Umfang Technik neu entwickelt werden muss, die weltweit dringend gebraucht wird.

Die Recyclingquoten finden Sie hier.

 

Recyclinggerechtes Design von Verpackungen

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister entwickelt und veröffentlicht einen Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen. Auf dieser Grundlage müssen die Systeme finanzielle Anreize schaffen, um die nachhaltige Gestaltung von Verpackungen zu fördern. Das ist zwingend, um die hohen Quoten dauerhaft zu erreichen, aber auch zwingend, um die Ziele des Verpackungsgesetzes zu erreichen. Das verstärkt die ökologische Lenkungswirkung des Systembeteiligungsentgelts.

Weitere Informationen zum recyclinggerechten Design von Verpackungen finden Sie hier.

 

Information

Die Systeme müssen regional und überregional über Sinn und Zweck von getrennten Sammelsystemen und auch über Verwertungsergebnisse informieren. Die Qualität der Sammelgemische hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschlechtert, weil die unverzichtbare Leistung der Vorsortierung durch den Verbraucher nicht mehr durch Information und Motivation unterstützt wurde. Das muss sich im Sinn der Quotenerfüllung ändern.
 

Hier gelangen Sie zum Verpackungsgesetz


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