Übersicht der Änderungen des Verpackungsgesetzes
Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten diverse gesetzliche Änderungen in Kraft. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Neuerungen ab dem 1. Juli 2022 und die bereits in Kraft getretenen Änderungen, die den Aufgabenbereich der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) betreffen.
Änderungen ab dem 1. Juli 2022

Unabhängig von der Verpackung, mit der Sie Ihre Waren erstmals befüllen und gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen, gilt eine neue Registrierungspflicht: Bis zum 1. Juli 2022 müssen Sie sich entweder
- im Verpackungsregister LUCID erstmalig registrieren und dort Angaben zu den Verpackungsarten und Ihren Markennamen machen oder
- diese zusätzlichen Angaben bei einer bestehenden Registrierung ergänzen (Änderungsregistrierung).
Der neue Registrierungsprozess ist gestartet.

Letztvertreiber von Serviceverpackungen haben verpackungsrechtliche Pflichten. Sie müssen für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen.
Es gibt zwei Wege, rechtskonform zu handeln: Sie können Ihre unbefüllten Verpackungen vorbeteiligt kaufen oder müssen alle Pflichten selbst erfüllen. In jedem Fall sind Sie verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren.
Der neue Registrierungsprozess ist gestartet.
Das Themenpaket Serviceverpackungen finden Sie hier.

Elektronische Marktplätze dürfen ab dem 1. Juli 2022 das Anbieten systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zum Verkauf nur dann ermöglichen, wenn die verpflichteten Versand- und Onlinehändler ihre Verpackungen systembeteiligt haben und im Verpackungsregister LUCID registriert sind.
Fulfillment-Dienstleister dürfen ihre Tätigkeiten nur gegenüber solchen Unternehmen erbringen, die ihrer Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID und ihrer Systembeteiligungspflicht nachgekommen sind.
Informationen zum Registerabruf
Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes sind bereits Änderungen in Kraft getreten. Diese betreffen unter anderem die Möglichkeit zur Bevollmächtigung für ausländische Verpflichtete oder die erweiterte Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen.