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Verpackungsregister LUCID

Registerabruf

Vertreiber, elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister sind verpflichtet zu überprüfen, ob Ihre Geschäftspartner, die mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registriert sind. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) stellt dafür den digitalen Registerabruf zur Verfügung.


Für Einzelabfragen nutzen Sie bitte das Öffentliche Herstellerregister.

Eine Überprüfung, ob Ihre Geschäftspartner sich mit ihren systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an einem System beteiligt haben, ist mit dem Registerabruf nicht möglich. Dies müssen Sie auf anderem Wege prüfen. Wie genau, hat der Gesetzgeber Ihnen überlassen. In der Gesetzesbegründung weist er jedoch darauf hin, dass ein möglicher Weg ist, dass ein System Ihrem Geschäftspartner eine Bescheinigung ausstellt, dass er bei dem System einen Systembeteiligungsvertrag geschlossen hat. Diese kann Ihr Geschäftspartner Ihnen dann vorlegen.


Nutzung des Registerabrufs

  1. Legen Sie über den Link registerabruf.verpackungsregister.org erstmalig einen Login an und stimmen Sie den Nutzungsbedingungen des Registerabrufs zu.
  2. Danach erfolgt die Freischaltung des Registerabruf durch die ZSVR. Dies kann wenige Tage in Anspruch nehmen.
  3. Sobald Ihr Login freigeschaltet ist, haben Sie Zugriff auf eine XML-Datei, die folgende Daten von Herstellern enthält:
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer,
  • Unternehmensname,
  • Registrierungsnummer und
  • Angaben zu den Verpackungen (mit und ohne Systembeteiligungspflicht).

Möglichkeiten des Registerabrufs

Download einer XML-Datei
Nach dem Login im Registerabruf steht Ihnen eine XML-Datei zum Download zur Verfügung.

Abruf per API
Über die API können Sie die XML-Datei auch automatisiert herunterladen. 

Telefonischer Support: +49 541 34310555
Montag bis Freitag: 9:00 - 17:00 Uhr
(ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Niedersachsen)