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Fällt die Verpackung typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall an?

Als privater Endverbraucher werden private Haushalte sowie die sogenannten vergleichbaren Anfallstellen bezeichnet wie beispielsweise Restaurants, Hotels, Krankenhäuser, Kantinen, Freizeitparks, Gärtnereien, Wäschereien, Bibliotheken und Schulen. Auch Handwerks- und landwirtschaftliche Betriebe gehören dazu, wenn deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Abfuhrrhythmus 14-tägig in Umleerbehältern von bis zu 1.100 Liter Füllvolumen pro Sammelgruppe abgeholt werden können. Hier geht es zur Liste der vergleichbaren Anfallstellen.

Ermitteln Sie mit dem Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, ob es sich um eine Verpackung mit oder ohne Systembeteiligungspflicht handelt.