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Compliant handeln und Frist beachten: Vollständigkeitserklärung bis zum 15. Mai abgeben

Unternehmen mit hohen Verpackungsmengen sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 15. Mai bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ihre Vollständigkeitserklärung (VE) für das Vorjahr abzugeben. Diese muss von einem im Prüferregister der ZSVR registrierten Prüfer testiert werden.  

Unternehmen und Prüfer müssen den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen und die neueste Rechtsprechung (Gerichtsurteile) sowie bereits ergangene Einordnungsentscheidungen berücksichtigen. Auf dieser Seite finden Sie relevante Informationen und hilfreiche Links zur Abgabe Ihrer Vollständigkeitserklärung.

Wer muss eine Vollständigkeitserklärung abgeben?

Wenn Ihre Verpackungsmengen im vorigen Kalenderjahr mindestens einen der drei folgenden Schwellenwerte erreichen oder überschreiten, müssen Sie eine Vollständigkeitserklärung abgeben:

  • Glas: 80.000 kg 

  • Papier, Pappe, Karton (PPK) in Summe: 50.000 kg 

  • Eisenmetalle + Aluminium + Kunststoffe + Getränkekartonverpackungen + sonstige Verbundverpackungen (LVP) in Summe: 30.000 kg

Was müssen Sie beachten?

Warum ist eine Vollständigkeitserklärung notwendig?

Mit der Abgabe einer Vollständigkeitserklärung bestätigen Unternehmen, dass sie ihre Verpackungen ordnungsgemäß an einem System beteiligen. Damit finanzieren sie das Recycling ihrer Verpackungen und übernehmen dafür die Produktverantwortung. Das erhöht die Transparenz. Vorrangiges Ziel der Regelung ist es, Unternehmen, dazu anzuhalten, ihrer Systembeteiligungspflicht vollständig und korrekt nachzukommen sowie Wettbewerbsgleichheit zu schaffen.

Alle Infos zur Vollständigkeitserklärung

Unternehmen, die schuldhaft ihre Vollständigkeitserklärung (VE) nicht, nicht fristgerecht oder nicht richtig abgeben, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Ihnen droht eine Geldstrafe. Es handelt sich um eine gesetzliche Frist. Für diese kann keine Fristverlängerung beantragt werden.

Über die ZSVR

Fairness und Transparenz: Dafür steht die ZSVR. Unser Ziel ist es, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern und die Finanzierung des Verpackungsrecyclings sicherzustellen.  

Seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes sorgen wir als Behörde für mehr Kontrolle und Wettbewerbsfähigkeit beim Verpackungsrecycling. Das funktioniert nur, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen gegeben sind und Unternehmen auch das Recycling ihrer Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen übernehmen. Als ZSVR setzen wir den Rahmen und überwachen, dass die Spielregeln von allen eingehalten werden.