Kurzfilm Keine Ausnahmen mehr bei Serviceverpackungen

Keine Ausnahmen mehr bei Serviceverpackungen: Wenn Sie Letztvertreiber von Serviceverpackungen sind, müssen Sie bis zum 1. Juli 2022 im Verpackungsregister LUCID registriert sein.
Ab dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungen. Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist.
Der neue Registrierungsprozess ist gestartet und Sie können sich auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht registrieren.
Keine Ausnahmen mehr bei Serviceverpackungen: Wenn Sie Letztvertreiber von Serviceverpackungen sind, müssen Sie bis zum 1. Juli 2022 im Verpackungsregister LUCID registriert sein.