Das Verpackungsgesetz regelt Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Entsorgung von Verpackungen. Es ist zum Januar 2019 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung von 1992 abgelöst. Schon die Verpackungsverordnung hat die Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber von Verpackungen eingeführt, für Verkaufsverpackungen die Pflicht zur Beteiligung an Entsorgungssystemen – sog. Systeme – geregelt und diesen hohen Recyclingquoten vorgegeben. Mit dem Verpackungsgesetz setzt der Gesetzgeber auch die europäischen Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung um.
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