Das Verpackungsgesetz verpflichtet unter anderem alle Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen, bereits vor dem Inverkehrbringen der Verpackung in Deutschland zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Bei fehlender Registrierung besteht ein Vertriebsverbot für die Waren. Welche weiteren Pflichten bestehen, hängt von der Art der in Verkehr gebrachten Verpackungen ab.
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