Das Verpackungsgesetz hat vor allem die Zentrale Stelle Verpackungsregister geschaffen und mit umfangreichen, teilweise hoheitlichen Aufgaben betraut. Darüber hinaus setzt das Gesetz insbesondere höhere Recyclingquoten, fordert einen Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verkaufsverpackungen, erweitert den Einfluss der Kommunen auf die Gestaltung der Sammlung von Verkaufsverpackungen vor Ort, regelt eine klarere Kontrolle der Entsorgungssysteme, stellt höhere Anforderungen an Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer, die Prüfaufgaben wahrnehmen, und bringt neue Anforderungen für Getränkeverpackungen.
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