Das Register und der Datenbereich der Zentrale Stelle Verpackungsregister müssen schon aus kartellrechtlichen Gründen als „Hochsicherheitstrakt“ ausgestaltet sein. Es gibt ein strenges Regime zur Informationssicherheit auf hohem technischen Niveau. Der Umgang mit den Daten, das Vier-Augen-Prinzip und weitere strenge Compliance-Vorgaben werden intensiv vom Umweltbundesamt überwacht. Ein Einblick in die Daten durch Gremienangehörige ist ausgeschlossen.
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: