Die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist keine Sanktionsbehörde. Sie soll für Standards und Transparenz sorgen. Wenn allerdings Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, dann ist sie verpflichtet, diese aufzuklären. Entsprechend hat sie Befugnisse, Unterlagen anzufordern und gegebenenfalls weitere Prüfungen zu veranlassen. Gesetzesverstöße werden durch die jeweils zuständigen Behörden in Bund und Ländern geahndet.
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