Die Registrierung bezieht sich sowohl auf den Hersteller als auch auf die Markennamen der von ihm erstmals in Verkehr gebrachten Verpackungen. Für die Registrierung ist die Angabe folgender Registrierungs- bzw. Stammdaten erforderlich:
- Name und Anschrift des Herstellers
- (diese Angabe muss nach VerpackG von der ZSVR veröffentlicht werden)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer
- (diese Angabe muss nach VerpackG von der ZSVR veröffentlicht werden)
- Markennamen, unter dem die Verpackungen in Verkehr gebracht werden
- (diese Angabe muss nach VerpackG von der ZSVR veröffentlicht werden)
- Kontaktdaten des Herstellers (Telefonnummer, Postleitzahl)
- (diese Angabe muss nach VerpackG von der ZSVR veröffentlicht werden)
- Angabe einer verantwortlichen Person/ggf. ergänzend Bearbeiter
- nationale Kennnummer (beispielsweise: Handelsregister-Nr.)
- Erklärung über die Systembeteiligung bzw. über eine Teilnahme an einer sog. Branchenlösung
- Erklärung, dass der Antrag nicht durch einen beauftragten Dritten gestellt wurde
- Erklärung, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen
Eine Registrierung in LUCID ist wegen des weiten Herstellerbegriffs des VerpackG in jedem Fall nur unter der Bezeichnung "Hersteller" und nicht "Händler", „Vertreiber“ o. Ä. möglich. Neben dieser Registrierung muss der Hersteller unter seiner Registrierungsnummer die Systembeteiligung für seine Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht bei einem System vornehmen. Auch dies ist im Rahmen der Registrierung zu bestätigen. Für einige Verpflichtete besteht für einige Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht auch die Möglichkeit der Beteiligung an einer Branchenlösung.
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: