Ohne Systembeteiligung unterliegen die Produkte mit den entsprechenden Verpackungen einem Vertriebsverbot – auch bei jedem nachfolgenden Vertreiber. Zusätzlich droht dem Hersteller, der sich ordnungswidrig nicht an einem System beteiligt, eine Geldbuße bis zu einer Höhe von 200.000 EUR.
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: