Eine Umverpackung dient dazu, eine oder mehrere Verkaufsverpackungen zu umschließen und typischerweise dem Endverbraucher zusammen mit diesen Verkaufseinheiten angeboten zu werden oder zur Bestückung der Verkaufsregale zu dienen. Fällt die Umverpackung typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall an, so ist sie systembeteiligungs- und folglich auch registrierungspflichtig. Dies ist eine Klarstellung des Verpackungsgesetzes gegenüber der früheren Verpackungsverordnung.
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