Die Zentrale Stelle ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 14 bis 16 VerpackG verpflichtet, die festgestellten (vorläufig) zuzuordnenden Marktanteile zu veröffentlichen. Diese finden Sie hier:
Eine aktuelle Information zu den veröffentlichten Marktanteilen für das Kalenderjahr 2021 für alle Systeme finden Sie hier.