Ab dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungen. Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist.
Der neue Registrierungsprozess ist gestartet und Sie können sich auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht registrieren.
Die Zentrale Stelle ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 14 bis 16 VerpackG verpflichtet, die festgestellten (vorläufig) zuzuordnenden Marktanteile zu veröffentlichen. Diese finden Sie hier: