Zur Startseite

Stiftung & Behörde

Bezugszeitraum 2021

 

Veröffentlichung der (vorläufigen) Marktanteile gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 14 bis 16 VerpackG

Die Zentrale Stelle ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 14 bis 16 VerpackG verpflichtet, die festgestellten (vorläufig) zuzuordnenden Marktanteile zu veröffentlichen. Diese finden Sie hier:
 

Bezugszeitraum 2021

Eine aktuelle Information zu den veröffentlichten Marktanteilen für das Kalenderjahr 2021 für alle Systeme finden Sie hier.