Neu im Thema? Hier können Sie prüfen, ob Sie verpackungsrechtliche Pflichten haben - und was Sie tun müssen.
Hier geht's ins Register: Wer in Deutschland verpackte Waren vertreibt, muss im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert.
Für bestimmte Verpackungen reicht die Registrierung nicht aus: Erfahren Sie hier, wie Sie die Systembeteiligungspflicht erfüllen und Ihre Verpackungsmengen melden.
Unabhängig von Vertriebskanal, Logistiklösung oder Branche: Hier erhalten Sie weitere Hilfestellungen, Definitionen und Informationen, wie Sie Ihre Pflichten erfüllen.
Der behördliche Teil der ZSVR: Veröffentlichte Entscheidungen, Informationen zur Stiftung und zum Mindeststandard recyclinggerechter Verpackungen finden Sie hier.
Comic_Existenzgründer.pdf
… Weitere Informationen zum…
Orientierungshilfe_VerpackG_2018.pdf
… mit dem Umweltbundesamt Ab dem 1. September…
Mindeststandard_VerpackG_2019.pdf
… mit dem Umweltbundesamt Osnabrück, den 30.…
Mindeststandard_VerpackG_2020.pdf
… mit dem Umweltbundesamt Osnabrück, den 31.…
Mindeststandard_VerpackG_2023.pdf
Mindeststandard_VerpackG_2022.pdf
Mindeststandard_VerpackG_2021.pdf
Mindeststandard_VerpackG_2024.pdf
… mit dem Umweltbundesamt Osnabrück, den 29.…
Mindeststandard_VerpackG_2025.pdf
… auch weitergehende Informationen zur…
20211209_Marktanteilsberechnungskonzept_2021.pdf
… Koordination von Informationsmaßnahmen (§ 19…
Sie möchten wissen, wer im Verpackungsregister LUCID registriert ist? Über die Suche im Öffentlichen Herstellerregister finden Sie alle registrierten Unternehmen.