4.1 Muss ich meine Verpackungsmengen im Verpackungsregister LUCID selbst melden – oder kann das jemand anders für mich übernehmen?
Das nach dem Verpackungsgesetz verpflichtete Unternehmen muss die Datenmeldungen im Verpackungsregister LUCID selbst abgeben.
Es gibt eine Ausnahme für ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland (zum Beispiel mit Sitz in China, UK, USA, Polen, Italien usw.): Hat dieses einen sogenannten Bevollmächtigten mit der Erfüllung seiner verpackungsrechtlichen Pflichten beauftragt, muss der Bevollmächtigte auch die Datenmeldungen für den eigentlich Verpflichteten abgeben. In diesem Fall verbleibt nur die Pflicht, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren, beim ausländischen Unternehmen. Bei der Registrierung gibt es seinen Bevollmächtigten an.