Bevollmächtigung

Seit dem 12. August 2026 müssen Unternehmen mit Sitz im Ausland und ohne Niederlassung in Deutschland einen Bevollmächtigten benennen, wenn sie leere Verpackungen oder verpackte Produkte direkt an Endabnehmer in Deutschland vertreiben. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Bevollmächtigung.

Allgemeine Fragen

Ja. Wenn Sie als Unternehmen mit Sitz im Ausland leere Verpackungen oder verpackte Produkte direkt an Endabnehmer in Deutschland vertreiben und keine Niederlassung im Bundesgebiet haben.

Der Bevollmächtigte tritt vollumfänglich für Sie in alle Pflichten ein und erfüllt diese für Sie in eigenem Namen. Ausgenommen davon ist nur die Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Auch Änderungen an Ihren Registrierungsangaben nehmen Sie weiterhin selbst vor. Nach seiner Benennung übernimmt der Bevollmächtigte für Sie alle weiteren Vorgänge im Verpackungsregister LUCID sowie die Erfüllung Ihrer weiteren verpackungsrechtlichen Pflichten, etwa die Systembeteiligung. Dazu gehören insbesondere:

  • Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags mit einem oder mehreren Systembetreibern

  • Meldungen zu den Verpackungsmengen im Verpackungsregister LUCID

  • Abgabe von Vollständigkeitserklärungen im Verpackungsregister LUCID

  • Erfüllung der Rücknahmepflichten für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht nach § 39 VerpackDG

  • Beteiligung an einem bundesweiten Pfandsystem für pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen

  • Als Bevollmächtigter kommt jede natürliche oder juristische Person infrage, die einen Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in Deutschland hat,

  • mit Ihnen einen schriftlichen Vertrag in deutscher Sprache über die Beauftragung der Bevollmächtigung abschließt und

  • über einen separaten Login als Bevollmächtigter im Verpackungsregister LUCID verfügt.

Der Bevollmächtige kann nur eine unternehmensexterne Person sein, der diese Leistung anbietet. 

Nein. Die ZSVR veröffentlicht keine Liste der im Verpackungsregister LUCID registrierten Bevollmächtigten. Es gibt jedoch verschiedene Dienstleister, die eine Bevollmächtigung anbieten. Welcher davon für Sie geeignet ist, müssen Sie selbst prüfen.

Zunächst wählen Sie einen geeigneten Dienstleister aus und vereinbaren mit diesem vertraglich die Bevollmächtigung. Anschließend geben Sie die Bevollmächtigung im Verpackungsregister LUCID an. Als Bevollmächtigter kommt jede natürliche oder juristische Person infrage, die ihren Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in Deutschland hat, mit Ihnen einen schriftlichen Vertrag in deutscher Sprache über die Bevollmächtigung schließt und über einen eigenen Login als Bevollmächtigter im Verpackungsregister LUCID verfügt.

Achtung: Der Bevollmächtige kann nur eine unternehmensexterne Person sein, der diese Leistung anbietet. 

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite Bevollmächtigung.

Benennung eines Bevollmächtigten im Verpackungsregister LUCID

Sofern Sie noch nicht im Verpackungsregister LUCID registriert sind, starten Sie Ihre Registrierung. Im ersten Schritt „Stammdaten“ geben Sie unter dem Abschnitt „Bevollmächtigter“ den Unternehmensnamen oder die ID Ihres Bevollmächtigten ein.

Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) gelten neue Vorgaben für Unternehmen ohne Sitz in Deutschland. Wenn Sie danach verpflichtet sind, einen Bevollmächtigten zu benennen, müssen Sie diesen bereits bei der Erstregistrierung im Verpackungsregister LUCID zwingend angeben. Ohne diese Angabe können Sie Ihre Registrierung im Verpackungsregister LUCID nicht abschließen.

Nach der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) müssen Unternehmen mit Sitz im Ausland und ohne Niederlassung in Deutschland einen Bevollmächtigten mit der Erfüllung ihrer verpackungerechtlichen Pflichten beauftragen und im Verpackungsregister LUCID benennen. Sofern Sie bereits im Verpackungsregister LUCID registriert sind, müssen Sie Ihre Registrierungsangaben entsprechend ergänzen und Ihren Bevollmächtigten nachträglich angeben. Auf Ihrem LUCID-Dashboard finden Sie die Kachel „Beauftragter Bevollmächtigter“. Dort können Sie Ihren Bevollmächtigten benennen.

  1. Klicken Sie in der Kachel auf „Bearbeiten“.

  2. Klicken Sie auf den Button „Bevollmächtigten benennen“.

  3. Geben Sie den Unternehmensnamen oder die ID Ihres Bevollmächtigten ein, mit dem Sie zuvor einen Vertrag geschlossen haben. 

  4. Um die Benennung zu speichern, bestätigen Sie im unteren Bereich der Seite die Checkboxen unter „Erklärungen“.

  5. Klicken Sie anschließend auf „Antrag absenden".

Sie haben in Ihren Stammdaten einen Unternehmenssitz außerhalb Deutschlands angegeben. Nach der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) sind Sie verpflichtet, einen Bevollmächtigten mit der Erfüllung ihrer verpackungsrechtlichen Pflichten in Deutschland zu benennen. Daher müssen Sie Ihre Registrierungsangaben entsprechend anpassen und Ihren Bevollmächtigten nachträglich im Verpackungsregister LUCID benennen. Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Klicken Sie entweder auf den Button „Jetzt einen Bevollmächtigten benennen” am Ende der Hinweismeldung oder alternativ in der Kachel „Beauftragter Bevollmächtigter” in Ihrem LUCID Dashboard auf „Bearbeiten”.

  2. Klicken Sie auf den Button „Bevollmächtigten benennen“.

  3. Geben Sie den Unternehmensnamen oder die ID Ihres Bevollmächtigten ein, mit dem Sie zuvor einen Vertrag geschlossen haben. 

  4. Um die Benennung zu speichern, bestätigen Sie im unteren Bereich der Seite die Checkboxen unter „Erklärungen“.

  5. Klicken Sie anschließend auf „Antrag absenden".

Ihr Bevollmächtigter muss im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Klären Sie daher mit Ihrem Dienstleister, ob er bereits als Bevollmächtigter registriert ist und über eine entsprechende Identifikationsnummer (ID) verfügt.

Nach der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) gelten neue Anforderungen für Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands. Ändern Sie den in den Stammdaten hinterlegten Unternehmenssitz von Deutschland auf ein anderes Land, müssen Sie die Angaben zu Ihrem Bevollmächtigten vollständig hinterlegen. Andernfalls können Sie die Änderung nicht abschließen. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Themenseite Bevollmächtigung.

Ja. Ihr Bevollmächtigter kann die Benennung für Ihr Unternehmen im Verpackungsregister LUCID eigenständig beenden. Über die Beendigung werden Sie per E-Mail informiert.