Endverbraucher ist derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiter veräußert. „Private Endverbraucher“ sind private Haushalte und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungen vergleichbare Anfallstellen (sog. vergleichbare Anfallstellen).
Beispiele für gleichgestellte Anfallstellen sind:
- Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen
- Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser
- Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Niederlassungen von Freiberuflern
- Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern, Museen
- Anfallstellen des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien
- ferner auch landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle in einem haushaltstypischen Rhythmus mit einem maximal 1.100 Liter großen Sammelgefäß (jeweils für Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen bzw. für Papier / Pappe / Kartonagen) abgeholt werden können
Eine Liste der „vergleichbaren Anfallstellen“ entnehmen Sie dem folgenden Dokument. Liste: Vergleichbare Anfallstellen
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: