Die Hersteller/Erstinverkehrbringer haben der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) unverzüglich alle Angaben zu den Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht zu übermitteln, die sie im Rahmen der Systembeteiligung getätigt haben. Dies sind:
- Registrierungsnummer,
- Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen,
- Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde
- Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde.
Über die Verpackungsmasse, der Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht, die der Hersteller in Verkehr zu bringen plant, muss der Hersteller einen Vertrag mit einem System abschließen (sich „an einem System beteiligen“). Gleichzeitig sind genau die Mengen, die der Hersteller an das System übermittelt hat, auch bei der ZSVR anzugeben, indem diese in das Verpackungsregister LUCID eingegeben werden.
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: