Nein. Für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht sind keine Mengen im Verpackungsregister LUCID zu melden. Jedoch bestehen für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht unter anderem Rücknahme- und Verwertungspflichten nach § 15 Verpackungsgesetz.
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: