Bevollmächtigung
Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland haben die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten mit der Erfüllung ihrer verpackungsrechtlichen Pflichten zu beauftragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Was bedeutet die Bevollmächtigung und wie funktioniert sie? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Schaubild.
In dieser Checkliste erklären wir Ihnen, wie Sie einen Bevollmächtigten beauftragen und diesen im Verpackungsregister LUCID benennen.
Wer als Bevollmächtigter tätig werden will, muss mit dem ausländischen Hersteller einen schriftlichen Vertrag abschließen.