Bevollmächtigung
Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland haben die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten mit der Erfüllung ihrer verpackungsrechtlichen Pflichten zu beauftragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Auf einen Blick: Die Möglichkeit zur Bevollmächtigung
Was bedeutet die Bevollmächtigung und wie funktioniert sie? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Schaubild.
Schritt für Schritt: Checkliste zur Bevollmächtigung
In dieser Checkliste erklären wir Ihnen, wie Sie einen Bevollmächtigten beauftragen und diesen im Verpackungsregister LUCID benennen.
Film ab: Bevollmächtigung im Register angeben

Alles geregelt: Informationen zum Vertragsschluss
Wer als Bevollmächtigter tätig werden will, muss mit dem ausländischen Hersteller einen schriftlichen Vertrag abschließen.