Bevollmächtigung
Neu im Verpackungsgesetz ist, dass ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland, einen Bevollmächtigten mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen können. Informationen zur Bevollmächtigung finden Sie hier:

Langfassung mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung zur Bevollmächtigung
Kurzfilm zur Bevollmächtigung bei einer bereits bestehenden Registrierung
Kurzfilm zur Bevollmächtigung ohne eine bestehende Registrierung
Mit dieser Checkliste unterstützen wir Sie, eine Bevollmächtigung vorzubereiten.
Unternehmen, die als Bevollmächtigter tätig werden wollen, müssen mit den ausländischen Herstellern einen schriftlichen Vertrag abschließen.