Importieren Sie eine mit Ware befüllte Verpackung und bringen diese in Deutschland in Verkehr?
Importeur ist, wer beim Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung für die Ware trägt.
Das Themenpapier Import informiert Sie über die wichtigsten Aspekte beim Import von Waren. Zur Beantwortung der Frage sehen Sie folgend ebenfalls die Inhalte aus unserer FAQ-Seite.
Wer verpackte Ware nach Deutschland importiert und hier erstmals in Verkehr bringt ist registrierungspflichtiger Importeur; dies kann sein,
- wer mit Sitz im Ausland die Ware nach Deutschland sendet
- wer mit Sitz in Deutschland die Lieferung veranlasst hat
Grundsätzlich gilt: Wer beim Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung für die Ware trägt, wird als „Importeur“ angesehen.
Vertiefende Informationen entnehmen Sie dem Themenpaket Orientierung für Importeure.