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Serviceverpackungen

Pizzakartons, Brötchentüten, Apothekendosen: Sie übergeben Ihre Waren in diesen oder anderen Serviceverpackungen an Ihre Kunden? Dann haben Sie Pflichten nach dem Verpackungsgesetz.

In jedem Fall müssen Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Die Serviceverpackungen, in die Sie Ihre Waren verpacken möchten, können Sie mit oder ohne Systembeteiligung erwerben.
Wenn Serviceverpackungen schon von Ihrem Lieferanten an einem System beteiligt wurden, sind diese vorbeteiligt. Das sollten Sie sich auf der Rechnung oder dem Lieferschein bestätigen lassen.
Haben Sie Ihre Serviceverpackungen allerdings ohne Vorbeteiligung erworben, sind Sie verpflichtet, die Kosten für die Entsorgung und das Recycling Ihrer Verpackungen selbst zu übernehmen. Das geht über die sogenannte Systembeteiligung: Um diese Pflicht zu erfüllen, schließen Sie einen Vertrag mit einem oder mehreren Systembetreibern. Darüber hinaus müssen Sie in diesem Fall regelmäßig Datenmeldungen zu Ihren Verpackungsmengen abgegeben – sowohl gegenüber Ihrem System als auch im Verpackungsregister LUCID.

Was sind Serviceverpackungen?


Serviceverpackungen sind Verpackungen, die in der Verkaufsstätte mit Ware befüllt werden, um die Übergabe an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen.

Serviceverpackungen sind ausnahmslos systembeteiligungspflichtig – Was heißt das für Sie?

Weitere Hilfestellungen zum Verpackungsgesetz