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Information & Orientierung

Inhaltliche Änderungen seit dem 1. Januar 2022

Bestimmte bisher systembeteiligungspflichtige Einweggetränkeverpackungen sind seit dem 1. Januar 2022 pfandpflichtig. Weitere Informationen finden Sie hier.
 



Inhaltliche Änderungen seit dem 3. Juli 2021



Möglichkeit der Beauftragung eines Bevollmächtigten durch ausländische Verpflichtete ohne Niederlassung in Deutschland

Sie können einen im Inland ansässigen Bevollmächtigten beauftragen, Ihre Pflichten nach dem deutschen Verpackungsgesetz zu erfüllen. Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie hier

 

Inhaltliche Änderungen Angaben Register

  • Angabe der Faxnummer in den Stammdaten der registrierten Unternehmen entfällt und wird aus dem öffentlichen Register gestrichen.
  • Zusätzlich zu den bisherigen Registerangaben ist seitens der Unternehmen die europäische oder nationale Steuernummer anzugeben, die auch im öffentlichen Register veröffentlicht wird.
  • Die E-Mail-Adresse der registrierten Unternehmen erscheint nicht mehr im öffentlichen Register.
  • Zu den ausländischen Verpflichteten, die einen Bevollmächtigten beauftragt haben, erscheinen im Verpackungsregister LUCID weitere Informationen. Veröffentlicht werden alle Registerangaben, wie Name, Anschrift und Kontaktdaten sowie die europäische oder nationale Steuernummer des beauftragten Bevollmächtigten.