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Stiftung & Behörde

Konsultationsverfahren

Auf dieser Seite finden Sie die Konsultationsverfahren der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

Die ZSVR führt Konsultationsverfahren stets nur im Rahmen der Wahrnehmung der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben durch. Art und Umfang der jeweiligen Konsultationen werden nach den verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen sowie den kartellrechtlichen Vorgaben in jedem Einzelfall im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtswirkungen der Entscheidungen und das Ausmaß der Betroffenheit ausgestaltet.
 

Verwaltungsvorschriften

Nach dem Verpackungsgesetz ist die ZSVR befugt, bestimmte Entscheidungen durch Verwaltungsakt zu treffen und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

Konsultationsverfahren für Verwaltungsvorschriften sind verwaltungsverfahrensrechtlich nicht erforderlich. Es handelt sich in der Regel um norminterpretierende Verwaltungsvorschriften ohne unmittelbare Außenwirkung. Etwaige faktische Auswirkungen auf den Wettbewerb können jedoch erheblich sein, so dass aus kartellrechtlicher Sicht Konsultationsverfahren in der Regel erforderlich sind.

Verwaltungsvorschriften werden daher in der Regel von der ZSVR im Entwurf veröffentlicht, um den Verpflichteten nach dem Verpackungsgesetz die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Die Informationen über diese Konsultationen werden hier auf dieser Seite veröffentlicht. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht die ZSVR ihre Verwaltungsvorschriften in der dann jeweils geltenden Fassung.

Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen

Das Konsultationsverfahren ist seit dem 12. Juli 2024 fristgerecht beendet. Die Eingaben zum Konsultationsverfahren befinden sich nun in Auswertung und Abstimmung mit den Behörden. Die Veröffentlichung des Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen – Ausgabe 2024 erfolgt am 1. September 2024.