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Stiftung & Behörde

Katalog Systembeteiligungspflicht

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind gemäß § 3 Abs. 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

Endverbraucher ist derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Dabei gelten als private Endverbraucher nicht nur private Haushaltungen, sondern auch vergleichbare Anfallstellen im Sinne des § 3 Absatz 11 VerpackG. Die „gleichgestellten Anfallstellen“ sind in § 3 Absatz 11 VerpackG nicht abschließend aufgezählt, es sind z. B. die Gastronomie, Kasernen, Verwaltungen aber auch Handwerksbetriebe sowie landwirtschaftliche Betriebe mit einem Verpackungsvolumen, welches nicht mehr als 1,1 cbm entspricht und dies in einem haushaltsüblichen Rhythmus abgeholt wird.

Zu den Verkaufsverpackungen gehören ausdrücklich auch Serviceverpackungen und Versandverpackungen. Serviceverpackungen sind immer systembeteiligungspflichtig, Versandverpackungen sind im Katalog genannt, aber auch in den weit überwiegenden Fällen systembeteiligungspflichtig.

Nicht systembeteiligungspflichtig sind demgegenüber Exportverpackungen, die nachweislich nicht in Deutschland anfallen, großgewerbliche Verpackungen (diejenigen, die in der Industrie anfallen – also bei nicht vergleichbaren Anfallstellen), Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen und Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.

Zur Bestimmung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung kommt es darauf an, ob diese nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt. Im Katalog nimmt die ZSVR eine abstrakt-typisierende Betrachtung nach Produktgruppen und deren zugehörigen Verpackungen in Bezug auf den Gesamtmarkt vor. Anhand der nach dieser Betrachtung typischen Anfallstelle bestimmt die ZSVR die Systembeteiligungspflicht im Wege von Verwaltungsvorschriften.

Diese typisierende Betrachtung wurde unter Nutzung der Ergebnisse einer Studie der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH vorgenommen. Die GVM hatte ihrerseits den jeweils typischen Anfall der Verpackungen der entsprechenden Produkte im Gesamtmarkt der Verpackungen in Deutschland untersucht und nach Produktgruppen dargestellt. Dabei wurde auch das Mengenkriterium bei Anfallstellen berücksichtigt, was dem einzelnen Hersteller nicht möglich ist. Die GVM hat vertieft die konkreten Lieferbeziehungen für die verschiedenen Branchen/Produktgruppen untersucht. Dies geschah unter Herausarbeitung auch der Anfallstellen mit Mengenkriterium.

Da der Erstinverkehrbringer in der Regel keine solche Gesamtmarktbetrachtung anstellen kann bzw. wird,weist das VerpackG der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die hoheitliche Aufgabe zu, Verpackungen als systembeteiligungspflichtig einzuordnen (§ 26 Absatz 1 Satz 23 VerpackG). Sie stellt auf Antrag die Systembeteiligungspflicht von Verpackungen fest.
 

Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen

Um die Vielzahl erwarteter Einordnungsentscheidungen vorzubereiten und es den Herstellern im Sinne von § 3 Absätze 14 und 9 VerpackG (Erstinverkehrbringer) zu ersparen, einzelfallbezogen einen Antrag zu stellen, veröffentlicht die ZSVR normeninterpretierende Verwaltungsvorschriften. Diese treffen darüber Aussagen, wie die ZSVR voraussichtlich entscheiden wird, wenn sie einen Antrag auf Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig oder nicht erhält. Die Verwaltungsvorschriften werden zur einfachen Handhabung in Form eines Kataloges systembeteiligungspflichtiger Verpackungen veröffentlicht.

Der Katalog soll den Herstellern bzw. Erstinverkehrbringern insbesondere für die Einordnung von Verpackungen in Zweifelsfällen als eine sachorientierte Hilfe dienen. Dabei wird die Pflicht zur Systembeteiligung transparent und nachvollziehbar ausgestaltet. Durch die klare Zuordnung der Verpackungen wird verhindert, dass produktverantwortliche Erstinverkehrbringer und weitere Wirtschaftskreise zu beteiligende Verpackungen nicht bei einem System anmelden oder auf Gutachtenbasis zu anderen Einstufungsergebnissen gelangen und darüber hinaus nicht abziehbare Verpackungsmengen definieren, welche zur Unterbeteiligung führen.

Der Katalog ist in mehrere Teile gegliedert, um den Nutzern die Vielfalt an Informationen umsetzbar zu präsentieren:

 

Element Inhalt
Leitfaden Hintergründe, Herangehensweise, Aufbau des Katalogs, Anwendungsbereich, Umgang mit den verschiedenen Verpackungsarten und Erläuterungen zur konkreten Anwendung
Katalog Gliederung Schnellfinder für die jeweiligen Produktgruppen
Katalog Langfassung
Katalog Kurzfassung
Beide Fassungen enthalten eine Beschreibung im Produktblatt mit Begründung zur Einordnung sowie die konkrete Zuordnung zur Systembeteiligungspflicht. Die Langfassung enthält darüber hinaus eine Aufzählung und Zuordnung der gängigen Verpackungen für die beschriebenen Produkte.

Die abgebildete Warenwelt wurde in Produktkategorien (=Katalogblättern) zusammengefasst, die wiederum Produktgruppen zugeordnet sind. Dies soll die Komplexität für den Anwender reduzieren. Die Zuordnung zu Produktgruppen orientiert sich an bereits bekannten Schemata (Branchenlösungen, Verpackungsverordnung Österreich), um die Anwendung so einfach wie möglich zu gestalten.
 



    Vorgehensweise zur Erstellung des Katalogs

    Der Katalog basiert zunächst auf der Auslegung des Merkmals „typischerweise“ durch die ZSVR. Für alle Produkte galt es, unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zu bewerten, ob der Anfall beim privaten Endverbraucher als charakteristisch anzusehen ist. Die Bewertung anhand der allgemeinen Verkehrsanschauung bezieht sich auf objektive Kriterien, wie z. B. den Inhalt der Verpackung (wer verbraucht/nutzt das verpackte Gut/Produkt gewöhnlich) und die Gestaltung der Verpackung, mithin ihre Größe und sonstigen Eigenschaften (z. B. Füllgutmenge, Material, Gewicht) sowie den typischen Vertriebsweg (z. B. Einzelhandel, Großhandel).

    Auf dieser Basis wurden durch die GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH umfangreiche Analysen bestehender Daten und ergänzende Erhebungen durchgeführt. Dazu gehörten die Auswertung von konkreten Bezugslisten von Anfallstellen, telefonische Befragungen, Store-Checks, Auswertung von Online-Sortimenten, Auswertung von Distributionsdaten von Vertreibern, Auswertung von Größenklassenstatistiken zur Abgrenzung des Mengenkriteriums im Handwerk und bei landwirtschaftlichen Betrieben.

    Eine Darstellung der Methodik zur Erarbeitung des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen finden Sie hier.

    In regelmäßigen Auswertungen wurden diese Ergebnisse für die einzelnen Produktgruppen mit der ZSVR besprochen und abschließend noch mit den weiteren beteiligten Behörden erörtert.

    Der Katalog wurde im August 2018 zur Anhörung der betroffenen Wirtschaftskreise im Rahmen eines Konsultationsverfahrens im Entwurf veröffentlicht. Das Konsultationsverfahren ist abgeschlossen. Die in das Konsultationsverfahren eingebrachte Entwurfsfassung des Kataloges (Leitfaden und Produktgruppen) wurde einer Überarbeitung und erneuten Abstimmung unterzogen. Weitere Anpassungen des Kataloges werden bei Bedarf, insbesondere nach jährlicher Überprüfung, erfolgen. Bisher fehlende Produktgruppen und -blätter (z. B. Lackfarben) werden sukzessive ergänzt.  
     

    Serviceverpackungen

    Serviceverpackungen sind „[…] Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um […] die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen […]“ (§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a) VerpackG) und zählen zu den Verkaufsverpackungen.

    Merkmal einer Serviceverpackung ist in der Regel, dass der Zeitpunkt der Befüllung der Verpackungen im Wesentlichen mit dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens (Abgabe an den Endverbraucher) zusammenfällt.

    Zu den Serviceverpackungen zählen z. B. folgende Segmente:

    • Becher und Tassen für Heißgetränke inkl. Deckel
    • Becher für Kaltgetränke 
    • Automatenbecher
    • Becher für Eis, Milchshakes, Spirituosen etc.
    • Becher für Speisen, z. B. für Suppen, Smoothies, Müsli, Popcorn und dergleichen
    • Teller für Suppen, Menüteller u. dgl.
    • Salatschalen, Menüschalen mit und ohne Deckel
    • Tabletts und Schalen z. B. für Kuchen, Würstchen, Salate, Pommes-frites etc.
    • Menü- und Snackboxen, z. B. Lunchboxen, Nudelboxen, Pizzaschachteln
    • Beutel, Einschläge, Zuschnitt, Spitztüten, z. B. Sandwichbeutel, Thermobeutel, Wrappings, Pommes-frites-Tüten etc.
    • Knotenbeutel, Beutel, Spitztüten und Einschläge, die im Obst- und Gemüsehandel, im Direktvertrieb, auf Wochenmärkten oder im Obst- und Gemüsebereich des Lebensmitteleinzelhandels abgegeben werden
    • Beutel, Zuschnitte, Einschläge, die an den Frischetheken des Handels, des Lebensmittelhandwerks oder des Feinkosthandels abgegeben werden
    • Tragetaschen aller Art
    • Einschläge und Beutel, die von Wäschereien und Reinigungen abgegeben werden
    • Netze, Blumenpapier, Blumenfolien, Einschläge, die von Floristen, Gartenbaubetrieben oder mit Weihnachtsbäumen abgegeben werden
    • Sonstige, z. B. Tortenspitzen, Aufleger, Manschetten, Tragehilfen und dergleichen
       

    Serviceverpackungen fallen nur ausnahmsweise nicht beim privaten Endverbraucher an.

    Damit sind alle Serviceverpackungen ausnahmslos systembeteiligungspflichtig.

    Von einer Listung im Katalog wurde deswegen abgesehen.
     

    Fragen und Antragstellung

    Sie können die Systembeteiligungspflicht einer Verpackung über einen Antrag und einem darauffolgenden Verwaltungsakt der ZSVR rechtsverbindlich festlegen lassen. Hierzu finden Sie entsprechende Antragsunterlagen auf dieser Webseite. Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Anwendung des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen? Bitte wenden Sie sich in diesem Falle schriftlich an die folgende E-Mail-Adresse

    katalog[at]verpackungsregister.org

    Geben Sie in Ihrer E-Mail bitte unbedingt Ihre vollständigen Kontaktdaten und gegebenenfalls die vollständigen Adressdaten Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Organisation an.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass

    • telefonische Anfragen nicht beantwortet werden.
    • anonyme Anfragen nicht beantwortet werden.
    • Anfragen ohne Angabe der vollständigen Kontaktdaten nicht beantwortet werden.
    • die Beantwortung von Anfragen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
    • Presseanfragen über diese Kontaktadresse nicht beantwortet werden. Bitte richten Sie diese ausschließlich an presse[at]verpackungsregister.org.

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