Marktanteile

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Dokumente zur Marktanteilsberechnung sowie die Prüfleitlinien für Systemprüfer gemäß Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) entwickelt und veröffentlicht im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt ein Verfahren zur Berechnung der Marktanteile der einzelnen Systeme an der Gesamtmenge der an allen Systemen beteiligten Verpackungen (§ 54 Abs. 1 S. 2 Nr. 21 VerpackDG) und der einzelnen Systeme und Branchenlösungen an der Gesamtmenge der an allen Systemen und Branchenlösungen beteiligten Mengen (§ 54 Abs. 1 S. 2 Nr. 22 VerpackDG) – Marktanteilsberechnungskonzept. Auf dieser Basis erfolgt die Marktanteilsberechnung der ZSVR gemäß § 54 Abs. 1 S. 2 Nr. 23, 24 und 25 VerpackDG. 

Bezugszeitraum 2026

Die Zentrale Stelle ist gemäß § 54 Abs. 1 S. 2 Nrn. 23 bis 25 VerpackDG verpflichtet, die festgestellten (vorläufig) zuzuordnenden Marktanteile zu veröffentlichen. Auf dieser Seite finden Sie auch die Marktanteile der vorangegangenen Jahre.

Die ZSVR ist befugt, im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt Prüfleitlinien zu entwickeln. Diese sind von den Systemprüfern bei Prüfungen im Rahmen des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes zu beachten (§ 54 Abs. 1 S. 2 Nr. 39 VerpackDG).

 

Bereits zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes zum 1. Januar 2019 entwickelte die ZSVR ihr Marktanteilsberechnungskonzept und ihre Prüfleitlinien für Systemprüfer unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftskreise. Für diese Dokumente erteilte das Bundeskartellamt sein Einvernehmen. Das Bundeskartellamt hat einen Fallbericht zur Erteilung des Einvernehmens zum Marktanteilsberechnungskonzept und zu Prüfleitlinien für Systemprüfer erstellt. Dieser gibt weiterführende Erläuterungen.

 

Im Zuge der Weiterentwicklung gab es bereits umfassende Anpassungen: 

  • Seit 2022: Die Meldung von Nachtragsmengen erfolgt nun einmal jährlich im Rahmen der Jahresmeldung (vorher waren diese immer bei der nächsten Zwischen- oder Jahresmeldung erforderlich). Die entsprechenden Änderungen im Marktanteilsberechnungskonzept und den Prüfleitlinien erfolgten mit dem Stand vom 9. Dezember 2021.

  • Seit 2023: Auf Basis der Praxiserfahrungen und unter Beteiligung aller Stakeholder erfolgte eine grundlegende Überarbeitung des Marktanteilsberechnungskonzepts sowie der Prüfleitlinie Systemprüfer. Die Erfahrungen machten eine Anpassung des Prüfvorgehens als auch eine Konkretisierung von einzelnen Vorgaben erforderlich. Eine möglichst präzise Feststellung der tatsächlichen Marktanteile ist im Sinne aller Beteiligten. Diese sichert einen fairen Wettbewerb und zahlt auf die Rahmenbedingungen der ökologischen Ziele des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes ein. Die entsprechenden Regelungen fanden Anwendung für Zwischenmeldungen ab dem 2. Quartal 2024 und für Jahresmeldungen ab dem Bezugsjahr 2024. Ergänzende Erläuterungen zur Überarbeitung von 2023 sind im Dokument Hintergrundinformationen verfügbar. 

  • Ab 12. August 2026 (Geltung PPWR & VerpackDG): Das Marktanteilsberechnungskonzept und die Prüfleitlinien für Systemprüfer gelten in der bisherigen Fassung fort. 

  • Ab 2027: Aufgrund der neuen Bestimmungen aus der PPWR und dem VerpackDG passt die ZSVR das Marktanteilsberechnungskonzept und die Prüfleitlinien Systemprüfer aktuell an die neue Rechts- und Gesetzeslage an. Diese Dokumente gelten ab dem Bezugsjahr 2027. 

Dokumentenfassung 2023

Wichtig

Sämtliche von der ZSVR gemäß VerpackG erlassenen Prüfleitlinien sowie das Marktanteilsberechnungskonzept gelten im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt bis zum 31. Dezember 2026 fort. Neue Versionen mit Gültigkeit ab Bezugsjahr 2027 werden derzeit erarbeitet.

Dokumentenfassung 2021

Fallbericht des Bundeskartellamtes
zur Erteilung des Einvernehmens der Erstfassungen des Marktanteilsberechnungskonzepts und der Prüfleitlinien für System-Wirtschaftsprüfer der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister - Verpackungsentsorgung durch Duale Systeme 

Marktanteile der vorangegangenen Jahre