Marktanteile
Marktanteilsberechnung und Prüfleitlinien für Systemprüfer zur Meldung und Bestätigung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 20 VerpackG
Die Zentrale Stelle entwickelt und veröffentlicht im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt ein Verfahren zur Berechnung der Marktanteile der einzelnen Systeme an der Gesamtmenge der an allen Systemen beteiligten Verpackungen (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 VerpackG) und der einzelnen Systeme und Branchenlösungen an der Gesamtmenge der an allen Systemen und Branchenlösungen beteiligten Mengen (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 VerpackG) – „Marktanteilsberechnungskonzept“. Auf dieser Basis erfolgt die Marktanteilsberechnung der Zentralen Stelle gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 14, 15 und 16 VerpackG.
Zudem ist die Zentrale Stelle befugt, im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt Prüfleitlinien zu entwickeln, die von den Systemprüfern bei Prüfungen im Rahmen des Verpackungsgesetzes zu beachten sind (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 28 VerpackG).
Zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes zum 1. Januar 2019 hat die Zentrale Stelle ihr Marktanteilsberechnungskonzept und ihre Prüfleitlinien für Systemprüfer unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftskreise bereits 2018 entwickelt. Das Bundeskartellamt hat der aktuellen Fassung des Marktanteilsberechnungskonzeptes sowie der aktuellen Fassung der Prüfleitlinien Systemprüfer sein Einvernehmen erteilt.
Das Bundeskartellamt hat einen Fallbericht zur Erteilung des Einvernehmens zum Marktanteilsberechnungskonzept und zu Prüfleitlinien für Systemwirtschaftsprüfer erstellt, welcher weiterführende Erläuterungen gibt.
Bis einschließlich der Meldungen für das Kalenderjahr 2021 waren die Nachtragsmengen immer bei der nächsten Meldung nach
§ 20, d.h. einer Zwischen- oder Jahresmeldung zu melden. Ab dem Kalenderjahr 2022 ist nur noch einmal jährlich eine Meldung der Nachtragsmengen und zwar im Rahmen der Jahresmeldung erforderlich. Die entsprechenden Änderungen im Marktanteilsberechnungskonzept und den Prüfleitlinien erfolgten mit dem Stand vom 9. Dezember 2021.
Zu den Dokumenten:
- Marktanteilsberechnungskonzept in der Fassung vom 9. Dezember 2021
- Prüfleitlinien für Systemprüfer zur Meldung und Bestätigung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 20 VerpackG“ (Stand: 9. Dezember 2021)
- Fallbericht des Bundeskartellamtes zur Erteilung des Einvernehmens der Erstfassungen des Marktanteilsberechnungskonzepts und der Prüfleitlinien für System-Wirtschaftsprüfer der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister - Verpackungsentsorgung durch Duale Systeme