Kuratorium

Das Kuratorium der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) legt die Leitlinien der Geschäftstätigkeit der Stiftung fest. Dazu gehören die Aufnahme von Darlehen nach § 51 Abs. 6 VerpackDG und Bestellung sowie Abberufung des Vorstandes, der Erlass der Geschäftsordnung für den Vorstand, Genehmigung der Wirtschaftspläne inklusive der Bestellung des Abschlussprüfers, Prüfung und Genehmigung der Jahresrechnung inkl. Entlastung des Vorstandes, Einsetzen und Auflösen von Expertenkreisen sowie Satzungsänderungen.

Die 15 Mitglieder des Kuratoriums werden grundsätzlich jeweils für eine Amtsdauer von fünf Jahren entsandt. Das Kuratorium setzt sich zusammen aus:

  • acht Mitgliedern für die Hersteller, Erzeuger und Vertreiber nach § 48 Abs. 1 VerpackDG,

  • zwei Mitglieder für Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, wobei jeweils ein Mitglied von der Stiftung Initiative Mehrweg und dem Verband Die Papierindustrie e.V. benannt werden,

  • zwei Mitgliedern für die Länder, benannt von der Länderarbeitsgemeinschaft für Abfall,

  • einem Mitglied für die kommunalen Spitzenverbände, benannt von der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände,

  • einem Mitglied für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,

  • einem Mitglied für das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Die Mitglieder für die Hersteller, Erzeuger und Vertreiber nach § 48 Abs. 1 VerpackDG im Kuratorium werden wie folgt benannt:

  • Jeweils ein Mitglied wird von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE), dem Handelsverband Deutschland – HDE e. V., der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. und dem Markenverband e. V. benannt

  • Für die weiteren vier Mitglieder im Kuratorium sind ebenfalls die vorgenannten Verbände benennungsberechtigt, es sei denn, ein sogenannter Verbund sonstiger Hersteller, Erzeuger und Vertreiber meldet sich spätestens bis zum 16. Februar eines jeden Jahres.

Dann gilt das Folgende: Legitimiert sich ein Verbund sonstiger Hersteller, Erzeuger und Vertreiber fristgerecht gegenüber der ZSVR, kann dieser ein Mitglied in das Kuratorium entsenden. Die verbleibenden drei Mitglieder werden von den vorgenannten Verbänden nach einem in der Satzung festgelegten Rotationsprinzip benannt.

Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, wobei der Vorsitzende aus den Reihen der Hersteller, Erzeuger und Vertreiber gem. § 48 Abs. 1 VerpackDG zu wählen ist.

Vorsitzender: Teckentrup, Astrid; Procter & Gamble Germany GmbH; Schwalbach a. TS
Stellvertreter: Spork, Dr., Sven; REWE Group; Köln

Mitglieder
Hersteller, Erzeuger und Vertreiber nach § 48 Abs. 1 VerpackDG
Borgardt, Bernhard; Ostedruck Bernhard-J. Borghardt GmbH & Co. KG; Bremervörde
Engelmann, Dr., Martin; IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V.; Bad Homburg
Feller, Peter; Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.; Berlin
Genth, Stefan; Handelsverband Deutschland - HDE e. V.; Berlin
Wesjohann, Doris; Lohmann & Co. Aktiengesellschaft; Visbek
Kammerer, Patrick; Markenverband e. V.; Berlin
Spork, Dr., Sven; REWE Group; Köln
Teckentrup, Astrid; Procter & Gamble Germany GmbH; Schwalbach a. TS

Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen
N.A.
N.A.

Länder
Baehr, Tilman; Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft; Hamburg
Exner, Kristine; Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat; Wiesbaden

Kommunale Spitzenverbände
Ruge, Dr., Kay; Deutscher Landkreistag; Berlin

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Köhler, Dr., Matthias; Berlin

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Karcher, Dr., Silke; Bonn