Der neue Mindeststandard vereinfacht die Anwendung deutlich. Mit einer detaillierten Beschreibung des Prüfverfahrens können Unternehmen noch leichter die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen
Die „Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme“ sind von den registrierten Sachverständigen für die Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten der Systeme zu beachten.