Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-020 Konserven 02-020-0060 Tomatenmark, Paprikamark
Produktbeschreibung
Ohne Kühlung haltbares Tomatenmark oder Paprikamark (Vollkonserven und Halbkonserven)
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Paprikamark
Tomaten-Paprika Mark
Zweifach konzentriertes Tomatenmark (Trockenmasse bis 30 %)
Einfach konzentriertes Tomatenmark (Trockenmasse bis 22 %)
Paprikacreme
Dreifach konzentriertes Tomatenmark (Trockenmasse bis 40 %)
02-020-0030 Gemüsekonserven 
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen von Tomatenmark und Paprikamark bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Umverpackungen von Tomatenmark und Paprikamark bis zu einer Füllgröße von einschließlich 1,5 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-020-0060 // Tomatenmark, Paprikamark

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen ≤ 1,5 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen > 1,5 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons > 1,5 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 1,5 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 22 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 22 kg ja
Aluminium Tuben ≤ 22 kg ja
Glas Konservengläser ≤ 22 kg ja
Kunststoff Eimer, Kanister ≤ 22 kg ja
Metall Eimer, Kanister ≤ 22 kg ja
Weißblech Konservendosen ≤ 22 kg ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-020-0060 // Tomatenmark, Paprikamark

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen ≤ 1,5 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen > 1,5 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 1,5 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 1,5 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aluminium Tuben 70 g ja
Aluminium Tuben 95 g ja
Aluminium Tuben 100 g ja
Aluminium Tuben 200 g ja
Glas Konservengläser 100 g ja
Glas Konservengläser 720 ml ja
Kunststoff Fässer 50 l - 220 l nein
Metall Fässer 50 l - 220 l nein
  • 1