Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-040 Süßwaren, Knabberartikel 02-040-0040 Salzgebäck, Laugengebäck
Produktbeschreibung
Salzgebäck ist ein Überbegriff für eine Vielzahl pikant gewürzter Backwaren. Es handelt sich meist um ein mit Speisesalz versehenes, knuspriges Kleingebäck, das als Snack gegessen wird.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Maisbällchen
Salzstangen, Salzbrezeln
Erdnussflips
Cracker
Käsesticks
Sortimente mit mehreren Snacks
02-040-0050 Kartoffelchips, Tortillachips 
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Salzgebäck und Laugengebäck bis zu einer Füllgröße von einschließlich 14 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Kinos, Theatern und Freizeitparks sowie Gastronomiebetrieben, Kantinen, Behörden, Verwaltungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, insbesondere des Handels und der Industrie, und Bildungseinrichtungen anfallen.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Salzgebäck und Laugengebäck bis zu einer Füllgröße von einschließlich 14 kg fallen teilweise auch in der Industrie und in Handwerksbetrieben an, deren Verpackungsabfälle nicht in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium). Typische Beispiele dafür sind Snacks bei Meetings und Feiern, Weihnachts- und andere Geschenke. Die dort eingesetzten Füllgrößen entsprechen denen, die in Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen. Insgesamt überwiegt der Anteil, der in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfällt.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-040-0040 // Salzgebäck, Laugengebäck

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 14 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 14 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 14 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 14 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
Kunststoff Beutel, Dosen, Schalen ≤ 14 kg ja
PPK Beutel, Faltschachteln ≤ 14 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel ≤ 14 kg ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-040-0040 // Salzgebäck, Laugengebäck

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 14 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 14 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 10 x 40 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 20 x 40 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 30 x 40 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 400 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 800 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 1,2 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 14 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 14 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
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