Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-040 Süßwaren, Knabberartikel 02-040-0100 Riegel
Produktbeschreibung
Riegelförmige Süßigkeiten mit und ohne Füllung sowie riegelförmige Süßigkeiten mit und ohne Keksanteil oder Waffelanteil
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Riegel im Miniaturformat
Müsliriegel
Schokoriegel
Kokosriegel
Milchriegel
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Riegeln bis zu einer Füllgröße von einschließlich 14 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Kinos, Theatern und Freizeitparks sowie Behörden, Verwaltungen, Gastronomiebetrieben, Kantinen und Bildungseinrichtungen anfallen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-040-0100 // Riegel

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 14 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 14 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 14 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 14 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
Kunststoff Beutel, Einschläge ≤ 14 kg ja
PPK Schachteln ≤ 14 kg ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-040-0100 // Riegel

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 14 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 14 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons 40 x 18,2 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 6 x 20 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 32 x 21 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 4 x 24 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 20 x 37 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 36 x 37 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 24 x 41,5 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 24 x 42 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 32 x 50 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 24 x 57 g ja
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