Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-040 Süßwaren, Knabberartikel 02-040-0110 Bonbons, Karamellen, Dragees
Produktbeschreibung
Hart- und Weichkaramellen (Bonbons) und zuckerhaltige Dragees, gefüllt und ungefüllt
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Fondanterzeugnisse
Dragees
Brausetabletten
Hustenbonbons
Karamellen
Lutscher, Lollies
Sonstige Bonbons
Komprimate, Pfefferminzbonons
02-040-0150 Lakritze 
18-000-0010 Gesundheitsmittel fest, pastös 
   
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Bonbons, Karamellen und Dragees bis zu einer Füllgröße von einschließlich 1,8 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Kinos, Theatern und Freizeitparks sowie Gastronomiebetrieben, Kantinen, Bildungseinrichtungen, Behörden, Verwaltungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, insbesondere des Handels und der Industrie, anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Bonbons, Karamellen und Dragees mit einer Füllgröße über 1,8 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen (und im Übrigen auch im Handel) anfallen.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-040-0110 // Bonbons, Karamellen, Dragees

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 1,8 kg nein
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 1,8 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 1,8 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 1,8 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 1,8 kg ja
Aller Art Aller Art > 1,8 kg nein
Kunststoff Beutel, Dosen, Einschläge, Runddosen, Wickler ≤ 1,8 kg ja
Kunststoff Beutel, Dosen, Runddosen > 1,8 kg nein
PPK Beutel, Einschläge, Schachteln ≤ 1,8 kg ja
PPK Faltschachteln > 1,8 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Einschläge ≤ 1,8 kg ja
Weißblech Dosen, Runddosen ≤ 1,8 kg ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-040-0110 // Bonbons, Karamellen, Dragees

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 22 x 3,2 g ja
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 60 x 3,9 g ja
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 600 x 5 g nein
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 75 x 5,7 g ja
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 70 g ja
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 234 g ja
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 425 g ja
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 1,8 kg nein
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 1,8 kg ja
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 3 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons 36 x 18 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 24 x 25 g ja
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