Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-040 Süßwaren, Knabberartikel 02-040-0120 Fruchtgummi, Fruchtgelee
Produktbeschreibung
Zuckerwaren, die eine gummiartige Konsistenz aufweisen und Geleezuckerwaren, die bei der Formgebung meistens Früchten nachgebildet sind
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Fruchtgelee
Mäusespeck, Marshmallows
Gummibonbons
Weingummi
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Fruchtgummis und Fruchtgelee bis zu einer Füllgröße von einschließlich 1,8 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Kinos, Theatern und Freizeitparks sowie Gastronomiebetrieben, Kantinen, Bildungseinrichtungen, Behörden, Verwaltungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, insbesondere des Handels und der Industrie, anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Fruchtgummis und Fruchtgelee mit einer Füllgröße über 1,8 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen (und im Übrigen auch im Handel) anfallen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-040-0120 // Fruchtgummi, Fruchtgelee

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 1,8 kg ja
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 1,8 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons > 1,8 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 1,8 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 1,8 kg ja
Aller Art Aller Art > 1,8 kg nein
Kunststoff Becher, Beutel, Dosen, Runddosen ≤ 1,8 kg ja
Kunststoff Beutel > 1,8 kg nein
PPK Faltschachteln > 1,8 kg nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-040-0120 // Fruchtgummi, Fruchtgelee

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 100 x 10 g ja
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 1 kg ja
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 1,8 kg nein
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 1,8 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 75 x 10 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 24 x 19 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 48 x 20 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 50 x 25 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 14 x 75 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 10 x 100 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 456 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 750 g ja
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