Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-050 Fleisch, Wurst, Fisch 02-050-0140 Krebstiere gekühlt, Weichtiere gekühlt
Produktbeschreibung
Krebs- und Weichtiere, Erzeugnisse aus Krebs- und Weichtieren, die als gekühlte Ware vor allem in der Kühltheke angeboten werden
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Sonstige Krebstiere und Weichtiere, gekühlt (z.B. Schnecken)
Muscheln (auch vorgegart), gekühlt
Krebstiere in Salzlake
Garnelen, Krabben, Hummer (auch vorgegart), gekühlt
Krebstiere in sonstiger Soße
Tintenfisch, gekühlt
02-050-0160 Sonstige Fischerzeugnisse, gekühlt 
02-030-0140 TK Fisch, TK Meerestiere, TK Weichtiere 
02-050-0060 Frischfisch 
02-020-0090 Fischkonserven 
   
   
Begründung
Eimer, Steigen, Kästen, Hobbocks und Fässer für gekühlte Krebstiere und gekühlte Weichtiere bis zu einer Füllgröße von einschließlich 12 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Alle anderen als die oben genannten Verkaufsverpackungen und Umverpackungen für gekühlte Krebstiere und gekühlte Weichtiere bis zu einer Füllgröße von einschließlich 3 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-050-0140 // Krebstiere gekühlt, Weichtiere gekühlt

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Beutel, Umhüllungen > 3 kg nein
Kunststoff Beutel, Umhüllungen ≤ 3 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 3 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 3 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 3 kg ja
Aller Art Aller Art > 3 kg nein
Glas Konservengläser > 3 kg nein
Glas Konservengläser ≤ 3 kg ja
Kunststoff Becher, Beutel, Schalen > 3 kg nein
Kunststoff Becher, Beutel, Schalen ≤ 3 kg ja
Kunststoff Eimer, Fässer, Hobbocks, Kästen, Steigen > 12 kg nein
Kunststoff Eimer, Fässer, Hobbocks, Kästen, Steigen ≤ 12 kg ja
PPK Faltschachteln, Schalen, Zuschnitte ≤ 3 kg ja
PPK Faltschachteln, Schalen, Zuschnitte > 3 kg nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-050-0140 // Krebstiere gekühlt, Weichtiere gekühlt

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Beutel, Umhüllungen ≤ 3 kg ja
Kunststoff Beutel, Umhüllungen > 3 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 3 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 3 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 3 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 3 kg ja
Glas Konservengläser 40 g - 250 g ja
Kunststoff Becher 50 g - 250 g ja
Kunststoff Becher 250 g - 500 g ja
Kunststoff Beutel, Schalen 50 g - 250 g ja
Kunststoff Beutel, Schalen 250 g - 750 g ja
Kunststoff Eimer, Hobbocks, Kästen, Steigen > 12 kg nein
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