Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-080 Backwaren, Backvorprodukte 02-080-0080 Stärke, Stärkemittel
Produktbeschreibung
Speisestärke und andere Verdickungsmittel
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Getreidestärke
Sago, Tapioka
Verdickungsmittel
Speisestärke
Kartoffelstärke
15-000-0090 Wäschebehandlungsmittel 
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Stärke und Stärkemitteln bis zu einer Füllgröße von einschließlich 9 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Bäckereien, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Stärke und Stärkemitteln mit einer Füllgröße über 9 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere die Lebensmittelindustrie sowie Lieferbäckereien, Großbäckereien und Handwerksbäckereien oberhalb des Mengenkriteriums.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-080-0080 // Stärke, Stärkemittel

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Beutel, Umhüllungen ≤ 9 kg ja
Kunststoff Beutel, Umhüllungen > 9 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons > 9 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 9 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 9 kg ja
Aller Art Aller Art > 9 kg nein
Kunststoff Beutel, Eimer > 9 kg nein
Kunststoff Beutel, Eimer ≤ 9 kg ja
PPK Beutel, Faltschachteln, Säcke > 9 kg nein
PPK Beutel, Faltschachteln, Säcke ≤ 9 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Säcke ≤ 9 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Säcke > 9 kg nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-080-0080 // Stärke, Stärkemittel

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Beutel, Umhüllungen ≤ 9 kg ja
Kunststoff Beutel, Umhüllungen > 9 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons > 9 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 9 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 9 kg ja
Aller Art Aller Art > 9 kg nein
Kunststoff Beutel 100 g - 130 g ja
Kunststoff Eimer 12,5 kg nein
PPK Beutel 500 g ja
PPK Beutel 1 kg ja
PPK Faltschachteln 400 g ja
PPK Faltschachteln 500 g - 800 g ja
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