Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-080 Backwaren, Backvorprodukte 02-080-0150 Kuvertüren
Produktbeschreibung
Schokoladenüberzugsmasse mit mindestens 31 Prozent hochwertiger Kakaobutter (gemäß Kakaoverordnung)
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Kuvertüren
02-080-0130 Fettglasurmassen, Kakaoglasuren 
02-080-0120 Schokoladenmassen, andere Rohmassen 
02-040-0070 Tafelschokolade 
02-040-0080 Sonstige Schokolade, Schokoladenerzeugnisse 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Kuvertüren bis zu einer Füllgröße von einschließlich 7 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Bäckereien, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Kuvertüren mit einer Füllgröße über 7 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere die Lebensmittelindustrie sowie Lieferbäckereien, Großbäckereien und Handwerksbäckereien oberhalb des Mengenkriteriums.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-080-0150 // Kuvertüren

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 7 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 7 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 7 kg ja
Aller Art Aller Art > 7 kg nein
Kunststoff Beutel, Eimer, Schalen > 7 kg nein
Kunststoff Beutel, Eimer, Schalen ≤ 7 kg ja
PPK Faltschachteln, Säcke ≤ 7 kg ja
PPK Faltschachteln, Säcke > 7 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Säcke > 7 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Säcke ≤ 7 kg ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-080-0150 // Kuvertüren

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
PPK Faltschachteln, Umkartons 3 x 1 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 4 x 2,5 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons 3 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 2 x 5 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons 2 x 6,25 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons > 7 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 7 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 10 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons 12,5 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 7 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 7 kg ja
Kunststoff Beutel 70 g ja
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