Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-090 Kaffee, Tee, Kakao 02-090-0010 Kaffee, Instantgetränke auf Kaffeebasis
Produktbeschreibung
Geröstete Bohnen und Pulver auf Basis der Früchte der Kaffeepflanze
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Ganze oder gemahlene Kaffeebohnen, entkoffeinierter Kaffee
Löslicher Kaffee zur Weiterverarbeitung
Ganze oder gemahlene Espressobohnen
Instant Kaffee, löslicher Kaffee, auch mit Zusätzen
02-090-0090 Kaffeeersatzprodukte, sonstige Instantgetränke 
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Kaffee und Instantgetränken auf Kaffeebasis bis zu einer Füllgröße von einschließlich 6 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Beherbergungsbetrieben, Verwaltungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, insbesondere des Handels und der Industrie, Versicherungen und Banken anfallen.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Kaffee und Instantgetränken auf Kaffeebasis mit einer Füllgröße über 6 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen unter anderem zur Weiterverarbeitung anfallen.
Besonderheiten
Zur Verpackungseigenschaft von durchlässigen Kaffeebeuteln und bei Gebrauch aufweichenden Einzelportionseinheiten für ein Kaffeesystem und undurchlässigen Einzelportionseinheiten für ein Kaffeesystem (zur Verwendung in einer Maschine), die dazu bestimmt sind, mit dem Produkt verwendet und entsorgt zu werden siehe Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 f) und g) EU-Verpackungsverordnung.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-090-0010 // Kaffee, Instantgetränke auf Kaffeebasis

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Aller Art Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen > 6 kg nein
Aller Art Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen ≤ 6 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 6 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 6 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 6 kg ja
Aller Art Aller Art > 6 kg nein
Aluminium Kapseln 5 g - 7,5 g ja
Glas Konservengläser ≤ 6 kg ja
Kunststoff Beutel, Big Bags > 6 kg nein
Kunststoff Beutel, Dosen, Flaschen ≤ 6 kg ja
Kunststoff Kapseln 5 g - 7,5 g ja
PPK Pads 5 g - 7,5 g ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Kombidosen > 6 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Kombidosen ≤ 6 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Kapseln 5 g - 7,5 g ja
Weißblech Dosen ≤ 6 kg ja
Weißblech Dosen > 6 kg nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-090-0010 // Kaffee, Instantgetränke auf Kaffeebasis

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Aller Art Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen > 6 kg nein
Aller Art Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen ≤ 6 kg ja
Holz Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen 3 x 227 g ja
Holz Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen 681 g ja
Kunststoff Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen > 6 kg nein
Kunststoff Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen ≤ 6 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 25 x 2 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 12 x 18 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 3 x 45 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 50 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 135 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 216 g ja
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