Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-090 Kaffee, Tee, Kakao 02-090-0040 Tee, Instantgetränke auf Teebasis
Produktbeschreibung
Produkte auf Basis von Tee und Produkte auf Basis teeähnlicher Erzeugnisse wie Früchte oder Kräuter zum Aufgießen, lose oder in Beuteln
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Mate
Schwarzer und Grüner Tee
Kindertees, Säuglingstees
Lösliche Tee-Extrakte zur Herstellung von Getränken sowie in Speisen
Früchtetees, Kräutertees
Instant-Zubereitungen zum Herstellen von Tees
   
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Tee und Instantgetränken auf Teebasis bis zu einer Füllgröße von einschließlich 8 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Beherbergungsbetrieben, Verwaltungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, insbesondere des Handels und der Industrie, Versicherungen und Banken anfallen.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Tee und Instantgetränken auf Teebasis mit einer Füllgröße über 8 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen unter anderem zur Weiterverarbeitung anfallen.
Besonderheiten
Zur Verpackungseigenschaft von durchlässigen Teebeuteln und bei Gebrauch aufweichenden Einzelportionseinheiten für ein Teesystem und undurchlässigen Einzelportionseinheiten für ein Teesystem (zur Verwendung in einer Maschine), die dazu bestimmt sind, mit dem Produkt verwendet und entsorgt zu werden siehe Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 f) und g) EU-Verpackungsverordnung.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-090-0040 // Tee, Instantgetränke auf Teebasis

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Aller Art Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen ≤ 8 kg ja
Aller Art Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen > 8 kg nein
Aller Art Faltschachteln, Umkartons ≤ 8 kg ja
Aller Art Faltschachteln, Umkartons > 8 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 8 kg ja
Aller Art Aller Art > 8 kg nein
Aluminium Kapseln 1,5 g - 2,5 g ja
Glas Konservengläser ≤ 8 kg ja
Kunststoff Dosen ≤ 8 kg ja
Kunststoff Dosen, IBCs, Kanister > 8 kg nein
Kunststoff Kapseln 1,5 g - 2,5 g ja
Metall Dosen ≤ 8 kg ja
Metall Kanister > 8 kg nein
PPK Beutel > 8 kg nein
PPK Beutel ≤ 8 kg ja
PPK Portionsbeutel (Pads, Teebeutel) 1,5 g - 2,5 g ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Kombidosen ≤ 8 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Kapseln 1,5 g - 2,5 g ja
Sonstige Verbundverpackung Portionsbeutel (Pads, Teebeutel) 1,5 g - 2,5 g ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-090-0040 // Tee, Instantgetränke auf Teebasis

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Aller Art Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen ≤ 8 kg ja
Aller Art Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen > 8 kg nein
Aller Art Faltschachteln, Umkartons ≤ 8 kg ja
Aller Art Faltschachteln, Umkartons > 8 kg nein
Holz Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen 96 x 10,8 g ja
Holz Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen 1 kg ja
Kunststoff Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen 60 x 1,1 g ja
Kunststoff Boxen, Kästen, Mehrstückverpackungen 108 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 10 x 1 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 12 x 8 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 24 x 8,5 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 10 g ja
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