Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-090 Kaffee, Tee, Kakao 02-090-0070 Kakaopulver, Instantgetränke auf Kakaobasis
Produktbeschreibung
Kakaopulver zum Herstellen von Getränken sowie von Back- und Süßwaren
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Pulver für Trinkschokolade
Kakaopulver
Kakaopulver mit Zuckerzusatz
Kakaopulver mit anderen Zusätzen
Kakaopulver zum Herstellen von anderen Speisen
Kakaopulver zum Herstellen von Backwaren, Süßwaren
   
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Kakaopulver und Instantgetränken auf Kakaobasis bis zu einer Füllgröße von einschließlich 6 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Beherbergungsbetrieben, Verwaltungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, insbesondere des Handels und der Industrie, Versicherungen und Banken anfallen.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Kakaopulver und Instantgetränken auf Kakaobasis mit einer Füllgröße über 6 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen unter anderem zur Weiterverarbeitung anfallen.
Besonderheiten
Zur Verpackungseigenschaft von durchlässigen Beuteln für andere Getränke als Kaffee oder Tee, bei Gebrauch aufweichenden Einzelportionseinheiten für Systeme für andere Getränke als Kaffee oder Tee sowie undurchlässigen Einzelportionseinheiten für Systeme für andere Getränke als Kaffee oder Tee (zur Verwendung in einer Maschine), die dazu bestimmt sind, mit dem Produkt verwendet und entsorgt zu werden siehe Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 f) und g) EU-Verpackungsverordnung.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-090-0070 // Kakaopulver, Instantgetränke auf Kakaobasis

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
PPK Faltschachteln, Umkartons > 6 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 6 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 6 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 6 kg ja
Aluminium Kapseln 8 g - 18 g ja
Kunststoff Beutel, Dosen ≤ 6 kg ja
Kunststoff Kapseln 8 g - 18 g ja
PPK Säcke > 6 kg nein
PPK Säcke, Schachteln ≤ 6 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Kombidosen, Säcke ≤ 6 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Kapseln 8 g - 18 g ja
Sonstige Verbundverpackung Säcke > 6 kg nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-090-0070 // Kakaopulver, Instantgetränke auf Kakaobasis

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
PPK Faltschachteln, Umkartons 10 x 20 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 75 x 25 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 200 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 1,9 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 6 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 6 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 6 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 6 kg ja
Aller Art Aller Art 50 kg nein
Aluminium Kapseln 8 g - 18 g ja
Kunststoff Beutel 8 x 14 g ja
Kunststoff Beutel 500 g ja
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