Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-110 Trockenprodukte 02-110-0120 Müsli, Cerealien
Produktbeschreibung
Zubereitungen und Mischungen aus Haferflocken, Mais, Reis oder weiteren Produkten auf Getreidebasis, mit oder ohne Zugabe von Zucker, Obst, Schokoladenstücken usw.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Birchermüsli
Sonstiges Müsli
Sportlermüsli
Müslimischungen aller Art
Fruchtmüsli
Cornflakes
Schokomüsli
02-110-0040 Getreideflocken, Getreidekörner 
   
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Müsli und Cerealien bis zu einer Füllgröße von einschließlich 18 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Beherbergungsbetrieben und Kantinen anfallen.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Müsli und Cerealien mit einer Füllgröße über 18 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere die Lebensmittelindustrie (beispielsweise Hersteller von Fertigdesserts und Snackprodukten) sowie Lieferbäckereien, Großbäckereien, Handwerksbäckereien und Cateringbetriebe oberhalb des Mengenkriteriums.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-110-0120 // Müsli, Cerealien

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 18 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 18 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 18 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 18 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 18 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 18 kg ja
Kunststoff Beutel ≤ 18 kg ja
PPK Beutel, Faltschachteln ≤ 18 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Säcke ≤ 18 kg ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-110-0120 // Müsli, Cerealien

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 2 x 500 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 1 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 18 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 18 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 5 x 330 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 5 x 500 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 4 x 1 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 1,65 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 2,5 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 4 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 18 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 18 kg nein
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