Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-110 Trockenprodukte 02-110-0300 Zucker
Produktbeschreibung
Zucker aller Art, insbesondere Saccharose, Glucose, Fructose, Invertzucker, Isomaltose, Isoglukose, Maltose, Laktose, Dextrose und ähnliche Zuckerarten
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Farinzucker, Kokosblütenzucker
Würfelzucker, Kristallzucker
Kandiszucker, Hagelzucker
Sonstiger Zucker
Puderzucker
Raffinierter Zucker, Industriezucker
Instantzucker
Brauner Zucker
02-110-0400 Süßstoff 
02-120-0070 Flüssigzucker 
02-120-0100 Brotaufstriche 
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Zucker bis zu einer Füllgröße von einschließlich 14 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Bäckereien und andere Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Zucker mit einer Füllgröße über 14 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei industriellen und großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere die Lebensmittelindustrie (beispielsweise Hersteller von Süßwaren, Getränken, Fertiggerichten, Saucen oder Marmelade) sowie Betriebe des Lebensmittelhandwerks und Cateringbetriebe oberhalb des Mengenkriteriums.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-110-0300 // Zucker

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 14 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 14 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 14 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 14 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
Kunststoff Beutel ≤ 14 kg ja
Kunststoff Big Bags (FIBCs) > 14 kg nein
PPK Beutel, Säcke, Schachteln, Portionspackungen ≤ 14 kg ja
PPK Säcke > 14 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel ≤ 14 kg ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-110-0300 // Zucker

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 14 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 14 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 100 x 3 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 1000 x 4 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 300 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 4 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 14 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 14 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
Kunststoff Beutel 500 g ja
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 800 kg nein
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