Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-110 Trockenprodukte 02-110-0340 Nahrungsergänzungsmittel, pulverförmig
Produktbeschreibung
Produkte zur erhöhten oder spezialisierten Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen. Dazu zählen insbesondere auch pulverförmige Diätprodukte.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Magnesiumpulver
Aminosäuren
Eiweißpulver
Kreatin
Formula-Diätmittel, Abnehmhilfen
18-000-0030 Arzneimittel fest, pastös 
18-000-0010 Gesundheitsmittel fest, pastös 
  Lebensmittelzusatzstoffe (nicht im Katalog) 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von pulverförmigen Nahrungsergänzungsmitteln bis zu einer Füllgröße von einschließlich 14 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Sportstätten, Fitnessstudios, Arztpraxen, Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Bäckereien, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-110-0340 // Nahrungsergänzungsmittel, pulverförmig

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 14 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 14 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 14 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 14 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
Kunststoff Beutel, Dosen, Eimer, Flaschen, Röhrchen ≤ 14 kg ja
PPK Dosen, Faltschachteln ≤ 14 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Kombidosen ≤ 14 kg ja
Weißblech Dosen ≤ 14 kg ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-110-0340 // Nahrungsergänzungsmittel, pulverförmig

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 10 x 120 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 3 x 920 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 1,2 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 2,76 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 14 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 14 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 2 x 1 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 2 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 14 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 14 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
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