Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
06-000 Pflanzenschutz und Agrarbedarf 06-000-0010 Futtermittel für Nutztiere
Produktbeschreibung
Ernährungsmittel für vom Menschen gehaltene Nutztiere
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Fischfutter
Kraftfutter
Spezialfutter
Sonstiges Futter, Futtermittel für Nutztiere
Milchpulver für die Kälberaufzucht
Geflügelfutter
Grieß als Tierfutter
05-000-0040 Trockenfutter für Hunde und Katzen 
06-000-0080 Einstreu, Heu, Stroh 
05-000-0010 Nassfutter für Hunde und Katzen 
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Futtermitteln für Nutztiere bis zu einer Füllgröße von 28 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen Tierhaltungsbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Futtermitteln für Nutztiere über einer Füllgröße von 28 kg fallen in Industrie und Großgewerbe an (beispielsweise Mischfutterhersteller) und sind nicht systembeteiligungspflichtig.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 06-000-0010 // Futtermittel für Nutztiere

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 28 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 28 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 28 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 28 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 28 kg ja
Aller Art Aller Art > 28 kg nein
Aller Art Säcke ≤ 28 kg ja
Aller Art Säcke > 28 kg nein
Kunststoff Big Bags (FIBCs) > 28 kg nein
Kunststoff Eimer ≤ 28 kg ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 06-000-0010 // Futtermittel für Nutztiere

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 3 x 40 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 120 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 2 x 150 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 500 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 28 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 28 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 12 x 175 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 6 x 200 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 3 x 250 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 750 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 1,2 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 2,1 kg ja
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