Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
06-000 Pflanzenschutz und Agrarbedarf 06-000-0050 Pflanzenerde, Torf, Rindenmulch
Produktbeschreibung
Gewerblich hergestelltes humusreiches Substrat (Erde), Torf und unbehandelte, zerkleinerte Holzrinde (Rindenmulch)
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Pflanzenerde (auch Dünger enthaltend)
Rindenmulch
Blumenerde
Oberboden, Mutterboden
Torf
06-000-0035 Düngemittel, flüssig 
06-000-0030 Düngemittel, nicht flüssig 
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen von Pflanzenerde, Torf und Rindenmulch bis zu einer Füllgröße von einschließlich 4.000 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen insbesondere landwirtschaftliche Betriebe und Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 06-000-0050 // Pflanzenerde, Torf, Rindenmulch

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 4000 l ja
Aller Art Aller Art > 4000 l nein
Kunststoff Beutel, Big Bags, Big Bales, Säcke > 4000 l nein
Kunststoff Beutel, Big Bags, Big Bales, Säcke ≤ 4000 l ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 06-000-0050 // Pflanzenerde, Torf, Rindenmulch

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 4000 l ja
Aller Art Aller Art > 4000 l nein
Kunststoff Beutel, Säcke 5 l - 25 l ja
Kunststoff Beutel, Säcke 26 l - 30 l ja
Kunststoff Big Bags, Big Bales 300 l - 4000 l ja
Kunststoff Big Bags, Big Bales 4100 l - 6500 l nein