Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
08-020 Baustoffe und Installation 08-020-0130 Dämmstoffe, nicht bahnförmig oder plattenförmig
Produktbeschreibung
Baustoffe, nicht bahnenförmig und nicht plattenförmig, zur Wärme- oder Schalldämmung
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Glaswolle
Sonstige nicht bahn- oder plattenförmige Dämmstoffe
Steinwolle
08-020-0120 Dämmstoffe, bahnförmig oder plattenförmig 
08-020-0138 Laibungsplatten, Kehlgefälleplatten 
08-020-0135 Rohrschalen 
Begründung
Verkaufsverpackungen von nicht bahn- oder plattenförmigen Dämmstoffen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 2,8 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Betrieben des Bauhandwerks anfallen, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen von nicht bahn- oder plattenförmigen Dämmstoffen über einer Füllgröße von 2,8 kg fallen typischerweise in Betrieben des Bauhandwerks oberhalb des Mengenkriteriums an.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 08-020-0130 // Dämmstoffe, nicht bahnförmig oder plattenförmig

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 2,8 kg ja
Aller Art Aller Art > 2,8 kg nein
Kunststoff Beutel, Einschläge, Folien, Säcke ≤ 2,8 kg ja
Kunststoff Beutel, Einschläge, Folien, Säcke > 2,8 kg nein
PPK Banderolen, Einschläge, Säcke, Zuschnitte ≤ 2,8 kg ja
PPK Banderolen, Einschläge, Säcke, Zuschnitte > 2,8 kg nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 08-020-0130 // Dämmstoffe, nicht bahnförmig oder plattenförmig

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 2,8 kg ja
Aller Art Aller Art > 2,8 kg nein
Kunststoff Beutel > 2,8 kg nein
Kunststoff Beutel ≤ 2,8 kg ja
Kunststoff Einschläge, Folien ≤ 2,8 kg ja
Kunststoff Einschläge, Folien > 2,8 kg nein
Kunststoff Säcke > 2,8 kg nein
PPK Banderolen, Einschläge, Zuschnitte > 2,8 kg nein
PPK Banderolen, Einschläge, Zuschnitte ≤ 2,8 kg ja
PPK Säcke > 2,8 kg nein