Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
08-040 Heimwerker und Garten 08-040-0060 Schleifmaschinen
Produktbeschreibung
Werkzeuge zum Glätten von Oberflächen oder zum Entfernen von Beschichtungen auf Oberflächen
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Sonstige Schleifmaschinen
Rundschleifer
Trennschleifer
Bandschleifer
Schwingschleifer
Sonstige Schleifer
Winkelschleifer
08-040-0040 Akkuhandwerkzeuge 
   
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen von Schleifmaschinen aller Art sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie und bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere Betriebe des Bauhandwerks, Holzgewerbes (z.B. Tischlereien, Schreinereien) und des Metallgewerbes, sonstige Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe, deren Verpackungsabfälle nicht in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen aller Art von Schleifmaschinen fallen teilweise auch in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen an. Insgesamt überwiegt jedoch der Anteil, der in der Industrie und bei großgewerblichen Anfallstellen anfällt.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 08-040-0060 // Schleifmaschinen

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Aller Art nein
Aller Art Kantenschutz, Polstermittel Aller Art nein
Kunststoff Einschläge, Folien, Kisten Aller Art nein
PPK Faltschachteln Aller Art nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 08-040-0060 // Schleifmaschinen

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Aller Art nein
Aller Art Kantenschutz, Polstermittel Aller Art nein
Kunststoff Einschläge, Folien Aller Art nein
Kunststoff Kisten Aller Art nein
PPK Faltschachteln Aller Art nein